Planungsparameter

Planungswerte ergeben keine Bilanz, und Bilanzrechnungen ergeben nicht unmittelbar die erforderlichen Planungsziffern. Der inhaltliche Grund dafür ist, dass eine Bilanz einen stationären Mittelwert betrachtet, der auch, wenn ein extremer Belastungszustand berechnet wird, nicht direkt die Aggregatedimensionen oder Rohrleitungsnennweiten zu berechnen gestattet. Vielmehr sind hier Zuschläge die Regel, die aus verschiedenen Quellen gespeist werden, und die die Robustheit der geplanten Anlage erhöhen sollen. Hierzu gehören unter anderem: 

  • Vorsichtzuschläge für unerwartete Änderungen oder unvollständige bzw. unglaubwürdige Spezifikationsangaben
  • Vorsichtszuschläge zur sicheren Erfüllung einer Lieferpflicht
  • Sicherheitszuschläge für temporäre Spitzenbelastungen, um dauerhafte Schäden auszuschließen
  • Zusätzlich installierte Einheiten zur Absicherung eines ununterbrochenen Betriebes

In der Verfahrens- und Aggregatdimensionierung wird benötigte Robustheit sehr häufig durch Überdimensionierung erzeugt, umgangssprachlich "Ingenieurszuschlag" oder "Designreserve" genannt. Dies ergibt dann den Satz der verwendeten Planungsparameter. AVEREM plant in Kenntnis der bilanziellen Erfordernisse des Verfahrens und der Ansprüche des Kunden an die Unterbrechungsfreiheit des Betriebes die Verfahren und Aggregate mit transparenten und kontrollierten Zuschlägen, die allesamt begründbar und dokumentierbar sind. Das vermeidet Budgetüberschreitungen durch eine „Zuschlagskaskade“, die ohne Kenntnis des jeweils anderen die Planwerte aufblähen. 

Unsere Kunden schätzen dabei die 

  • Maximale Transparenz im Planungsprozess
  • Möglichkeit der unabhängigen Revision vorhandener Planzahlen
  • Herstellerneutrale Ermittlung echter Kapazitäten und Reserven
  • Ganzheitliche Bewertung möglicher Anlagenzustände