Genehmigungsunterlagen nach BImSchG

Mit Genehmigungsunterstützung meinen wir in erster Linie Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen für Anlagen, die nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig sind. Mit dem BImSchG handelt es sich zwar um ein (deutsches) Bundesgesetz, mit Interesse sehen wir jedoch starke Unterschiede in der Durchführung der Genehmigung von Bundesland zu Bundesland. Da seit 20 Jahren Halbleiterproduktionen keine eigene Zeile in der 4. BImSchV erhalten haben (im Gegensatz z.B. zum entsprechenden Gesetz in Belgien), entsteht zwangsläufig immer ein erhöhter Klärungsbedarf mit den zuständigen Behörden vor Ort. 

Im deutschen Inland betreuen wir

  • Neuansiedlung
  • Erstgenehmigung einer Bestandsanlage
  • Änderungsgenehmigung nach §15 oder §16

Den situationsbedingten Aktionsplan für Ihr Projekt besprechen wir gerne mit Ihnen vor Ort. 

Im europäischen oder außereuropäischen Ausland betreuen wir schwerpunktmäßig Halbleiterfabrikationen, oft auch punktuell mit den Leistungen

  • Emissionsprognose und
  • Grenzwerteinhaltung

In enger Abstimmung mit dem vor Ort federführenden Planungsbüro. 

Aus unserem Anfrageformular können Sie ersehen, welche Fragen wir eingangs mit Ihnen besprechen wollen, um die Aufgabenstellung zu verstehen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Anfrage